Der Beruf „Zahnmedizinische Fachangestellte“ (ZFA) gehört zu den medizinischen Fachberufen. Dieser interessante und abwechslungsreiche Ausbildungsberuf eignet sich für diejenigen, die Freude am Umgang mit Menschen haben und gern im Team arbeiten.
Der ZFA-Beruf ist sehr viel mehr als nur bei Behandlungen abzusaugen oder Instrumente zu reinigen! Die zahnmedizinischen Fachangestellten sind die ersten Ansprechpartner des Patienten und die rechte Hand der Zahnärzte. Sie vereinbaren Termine und übernehmen den Empfang, bereiten die Behandlungen vor und sorgen dafür, dass die erforderlichen Instrumente zur Verfügung stehen. Während der Behandlung assistieren sie dem Zahnarzt oder der Zahnärztin, machen die erforderlichen Röntgenaufnahmen oder übernehmen auch interessante Arbeiten im Labor. Immer ist die Betreuung der Patienten dabei eine ihrer wesentlichen Aufgaben.
Umgangssprachlich wird der Beruf „Zahnmedizinische Fachangestellte“ auch Zahnarzthelferin/Zahnarzthelfer genannt, obwohl der Beruf kein reiner „Helfer:innenberuf“ ist. ZFA tragen eine hohe Verantwortung in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern, was den Beruf niemals langweilig werden lässt.
In den Jahren 2001 und 2022 wurde der Beruf neu geordnet und ihm damit auch die neue Berufsbezeichnung „Zahnmedizinische Fachangestellte“ zugeordnet.
Der Beruf bieten allen die Möglichkeit, sich auf unterschiedliche Interessen zu konzentrieren und damit nach der Ausbildung berufliche Schwerpunkte zu wählen.
Der Bereich „Anmeldung/Verwaltung“ wird mittlerweile in allen Zahnarztpraxen digital geführt. Neben der digitalen Verwaltung der Patientendaten steht die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen für gesetzlich und privat versicherte Patienten im Vordergrund. Hier ergeben sich interessante Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für ausgebildete ZFA.
Neben dem Verwaltungsbereich gibt es sehr interessante Qualifikationsmöglichkeiten für die verschiedenen Aufgabenfelder in der Zahnmedizin. Einen Überblick dazu findet man in den Links in unserem Informationsblatt "ZFA-Perspektiven“.
Die ZFA-Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre lang. Sie findet zum Teil in der Zahnarztpraxis statt und zweimal die Woche in der Berufsschule.
Der Berufsschulunterricht erfolgt in Lernfeldern. Die Lerninhalte sind in umfassenden berufsbezogenen Lernsituationen eingebunden, so dass Theorie und Praxis immer kombiniert werden.
Das Ausbildungsgehalt ist in Hessen durch einen eigenen Vergütungstarifvertrag geregelt. Informationen findet man auf der Homepage der Landeszahnärztekammer Hessen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung hängt das Gehalt einer/eines angestellten ZFA von verschiedenen Faktoren ab: Je nach Bundesland, Berufserfahrung, Qualifikation und Arbeitgeber kann sich der Bruttolohn von zahnmedizinischem Fachpersonal zwischen 2.200 Euro und 4.000 Euro bewegen.
Einen guten Einblick in die Inhalte des Ausbildungsberufs bieten die Internetseite ZFA-Beruf sowie das Video ZFA-Ausbildung (Bundesagentur für Arbeit).
Alle wichtigen Termine zur Ausbildung finden Sie, wenn Sie in unserem Terminkalender den Filter "Termine der Abt.: 4 ZFA" aktivieren.
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Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet am Ende des 2. Ausbildungsjahres, Teil 2 am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Eine Zwischenprüfung entfällt.
Teil 1 der Abschlussprüfung (Mitte/Ende 2. Ausbildungsjahr)
Beide Prüfungsinhalte werden schriftlich geprüft.
Teil 2 der Abschlussprüfung (Mitte/Ende 3. Ausbildungsjahr)
Weitere Infos zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Website der Landeszahnärztekammer Hessen (https://www.lzkh.de).